Bildungsprämie
Sie wollen sich weiterbilden -
und ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 25.600 € (bei Verheirateten 51.200 €)?
Dann fördert Sie der Staat mit einem
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Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
oder mit dem
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Weiterbildungssparen
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info
und unter der kostenlosen Hotline 0800/2623 000
Oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie umfassend.
Aufstiegsförderung / Meister-Bafög
Berufliche Fortbildungsmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen über das "Meister-Bafög" gefördert.
Informieren Sie sich auf der Internetseite www.meister-bafoeg.info über die Voraussetzungen und Bedingungen.